Böse Überraschungen zu vermeiden
Ein Haus zu besitzen soll ein Leben lang Freude bereiten. Damit von Anfang an nichts schief geht, macht die folgende Checkliste Sie auf die wichtigsten Dinge aufmerksam, die es zu beachten gilt. |
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Die Qualität der Liegenschaft |
- Die Lage
Wie sind die Nahverkehrsverbindungen, wie weit ist der Weg zur Arbeit, zu den Schulen, zu den Einkaufsmöglichkeiten? Gibt es in der Nähe Industrie- oder Lärmbelastung? Wie sind die Lichtverhältnisse, wie ist die Besonnung? Der Wiederverkaufswert einer Liegenschaft hängt stark von diesen Faktoren ab.
- Der Zonenplan
Ist das Grundstück überbaubar? Beachten Sie den gültigen Zonenplan, den Sie bei Ihrer Gemeinde einsehen können.
- Die Erschliessung Ihres Grundstücks
Wie ist der Erschliessungsgrad Ihrer Liegenschaft? Wie steht es mit den Anschlussmöglichkeiten von Wasser, Abwasser, Strom und Gas? Wie steht es mit den Zufahrtswegen?
- Die Dienstbarkeiten
Belasten Dienstbarkeiten Ihr Grundstück? Hat jemand das Recht, Ihr Grundstück zu überqueren oder allenfalls ein dauerndes Wohnrecht? Das zuständige Grundbuchamt erteilt Ihnen Auskunft und erstellt Ihnen einen Grundbuchauszug.
- Offene Forderungen und Bauhandwerkerpfandrechte
Vergewissern Sie sich, dass keine Forderungen vorhanden sind, die zu einer Eintragung ins Bauhandwerkerpfandrecht führen können. Denn Unternehmer und Handwerker haben für offene Forderungen ein gesetzliches Pfandrecht am Baugrundstück. Dieses kann bei Zahlungsschwierigkeiten (des Verkäufers) ins Grundbuch eingetragen werden. Die Eintragungsfrist läuft drei Monate nach Beendigung der Arbeiten ab. Wegen dieser Frist ist das Bauhandwerkerpfandrecht auch für den Käufer eines schlüsselfertigen Eigenheims wichtig, weil sonst der Käufer für die gleichen Leistungen zweimal bezahlen müsste.
- Die Nasszellen
Eine ausreichende Anzahl Nasszellen beeinflusst den Wert Ihres Objektes positiv. Standard sind zwei Nasszellen bei Eigentumswohnungen und drei bei Einfamilienhäusern.
- Die Isolation
Sie ist wichtig für Ihr Wohlbefinden und für den Energieverbrauch. Die meisten kantonalen Ämter für Umweltschutz und Energie halten Merkblätter bereit.
- Die Aussenverkleidung
Achten Sie bei der Aussenverkleidung auf die Tauglichkeit und Unterhaltsfreundlichkeit. Natürlich sollte der ästhetische Wert ebenfalls mit einbezogen werden.
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Über den Zustand der Liegenschaft |
- Die Altlasten
Belasten umweltgefährdende Schadstoffe (Altlasten) den Boden? Bei den zuständigen Behörden (Gemeinde oder Kanton) gibt es sogenannte Altlasten- und Verdachtsflächenkataster.
- Das Mauerwerk
Achten Sie beim Kauf auf feuchtes Mauerwerk oder Risse im Mauerwerk. Die Ursachen können tiefer liegen, als im ersten Moment ersichtlich ist, und zu grossen finanziellen Zusatzbelastungen führen. Ziehen Sie einen Fachmann (Architekten oder Ingenieur) hinzu.
- Die Mängelliste
Erstellen Sie nicht nur als Mieter, sondern auch als Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Bezug Ihres Heims eine Mängelliste. Am besten machen Sie diese gemeinsam mit dem Architekten oder Verkäufer und schicken sie dann eingeschrieben an den Generalunternehmer oder Verkäufer Ihrer Liegenschaft. Im Streitfall ist diese Liste ein wichtiges Dokument.
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Zum Kaufvertrag |
- Die Gebühren
Sind Anschlussgebühren für Kanalisation, Erschliessungsgebühren usw. bezahlt? Kanton oder Gemeinde haben in der Regel für solche Abgaben ein gesetzliches Pfandrecht am Grundstück und können auf diese Weise auf Sie Rückgriff nehmen.
- Die Grundstücks- und Handänderungssteuern
Stellen Sie sicher, dass die vom Verkäufer geschuldeten Grundstücks- und Handänderungssteuern bezahlt werden. Verlangen Sie, dass mit einer entsprechenden Bestimmung im Kaufvertrag diese Steuern sichergestellt sind.
- Die öffentliche Beurkundung
Der Kaufvertrag für ein Baugrundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung ist erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet ist. Je nach Kanton geschieht dies durch einen Notar oder durch das Grundbuchamt.
- Die Abtretung der Garantieansprüche des Verkäufers
Beim Kauf von schlüsselfertigem Wohneigentum sollten Sie sich die Garantieansprüche des Verkäufers gegenüber Handwerkern und Lieferanten abtreten lassen. Denn bei Schadenfällen, die eigentlich noch durch die Garantie gedeckt wären, müssen Sie sonst unter Umständen die Kosten selbst übernehmen
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Wenn Sie selbst Bauherr sind |
- Die Wahl des Architekten
Nehmen Sie sich Zeit für diese Wahl. Sehen Sie sich Referenzen und bereits realisierte Objekte an und prüfen Sie, ob Ihr Architekt einem anerkannten Berufsverband angeschlossen ist.
- Der Werkvertrag mit dem Architekten
Der Auftrag an den Architekten umfasst die Planungsphase, den Kostenvoranschlag sowie die Überwachung der Bauarbeiten. Diese Leistungen sollten in einem Vertrag mit dem Architekten genau festgelegt werden. Der Architekt haftet für die getreue und sorgfältige Ausführung des Auftrags nach allen Regeln der Baukunst.
- Die Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die zum Beispiel durch eine fehlerhafte Planung oder Bauleitung an Ihrem Haus oder auf einem benachbarten Grundstück entstehen können. Die Bauwesenversicherung deckt Schäden an der Bauleistung, die durch Bauunfälle entstehen können.
- Die Garantieansprüche
Nach SIA-Norm haben Sie während der ersten zwei Jahre Anspruch auf die Behebung von versteckten Mängeln. Und während zehn Jahren von bewusst verschwiegenen Mängeln, ab Bauvollendung gerechnet.
- Über die Eigentumsregelung
Wenn Sie das Grundstück gemeinsam, zum Beispiel mit Ihrem Ehepartner, erwerben, bietet Ihnen das Gesetz zwei Möglichkeiten, zusammen mit anderen Personen Eigentum zu begründen: gemeinschaftliches Eigentum oder Miteigentum. Lassen Sie sich diesbezüglich vom Notar, von einem Urkundsbeamten oder von einem Anwalt beraten. Berücksichtigen Sie dabei allfällige bestehende güterrechtliche Regelungen. Der heute gebräuchlichste Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung (gesetzlicher Güterstand)
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