Was, wenn das Geld nicht ganz reicht?

Angenommen, Sie können die 20% Eigenmittel nicht ganz aufbringen. Dann gibt es Möglichkeiten, wie Sie trotzdem zum eigenen Heim kommen:
Mit der Säule 3a

Haben Sie ein freiwilliges Vorsorgekonto, das heisst eine Säule 3a? Die gesparten Gelder der Säule 3a sind beim Kauf von Wohneigentum wertvoll. Sie haben zwei Möglichkeiten, diese zu nutzen:

Die erste Möglichkeit: Eigenmittel durch Bezug der Säule 3a.
Die von Ihnen einbezahlten Gelder der Säule 3a können Sie zum Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum beziehen. Dies ist alle 5 Jahre möglich. Damit bessern Sie direkt Ihr Eigenkapital auf, deshalb sinkt der von Ihnen benötigte Hypothekarbetrag. Das ausbezahlte Kapital müssen Sie versteuern.

Die klügere Möglichkeit: Eigenmittelersatz durch Verpfändung.
Sie können Ihr Vorsorgekonto, die Säule 3a, zugunsten einer höheren Hypothek verpfänden. So werden auch Finanzierungen von mehr als 80% des Kaufpreises möglich. In diesem Falle lassen Sie das Geld weiterhin für sich arbeiten und das erst noch steuerfrei.

Die Hypothekarzinsen sind nun höher und reduzieren Ihr steuerbares Einkommen. Folglich bezahlen Sie weniger Steuern.

Mit der 2. Säule

Der Bund ermöglicht Ihnen im Wohneigentumsförderungsgesetz (WEFG), das Guthaben Ihrer 2. Säule zur Finanzierung von Wohneigentum zu nutzen. Dabei haben Sie ebenfalls zwei Möglichkeiten:

Die erste Möglichkeit: Eigenmittel durch Vorbezug.
Bei dieser Variante lassen Sie sich verfügbares Freizügigkeitskapital von der Pensionskasse ausbezahlen und begleichen damit direkt einen Teil des Kaufpreises. Dadurch sinkt Ihre Hypothekarbelastung, aber Sie müssen das ausbezahlte Freizügigkeitskapital versteuern. Und, was noch wichtiger ist: Sie müssten in der Lage sein, die entstehende Versorgungslücke durch private Vorsorge auszugleichen.

Die klügere Möglichkeit: Eigenmittelersatz durch Verpfändung.
Bei der Verpfändung bleibt Ihr Freizügigkeitskapital in der Pensionskasse, vorausgesetzt, alle Verbindlichkeiten sind gedeckt. Damit behalten Sie Ihre vollen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge und bekommen erst noch einen Vorzugszins auf dem Teil der Finanzierung, der 80% des Verkehrswertes übersteigt. Diese Zinsvergünstigung und die Möglichkeit, Schuldzinsen in voller Höhe vom steuerbaren Einkommen abzuziehen, überwiegen die leicht höhere Zinsbelastung, die sich aufgrund des etwas höheren Finanzierungsbetrags ergibt.

Financement / Info
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