Hauseigentümer zu sein beeinflusst Ihre Einkommenssteuern auf zwei Arten. Einerseits müssen Sie den Eigenmietwert Ihres Wohneigentums als Einkommen versteuern. Andererseits können Sie die Hypothekarzinsen sowie den Unterhalt von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen.
Aufgepasst: Der Eigenmietwert und die abzugsfähigen Unterhaltskosten sind kantonal unterschiedlich. Bei den Vermögenssteuern müssen Sie den Steuerwert Ihrer Liegenschaft als Vermögen versteuern, können davon aber dann die oft grössere Hypothekarschuld wieder abziehen.
|